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Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Wohnen bei der SWSG
Brauche ich bei SWSG grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Nein.
Den Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") mieten wollen. Diese sind jedoch nur ein Teil der SWSG-Wohnungen. In der Regel erfolgt hier die Wohnungsvermittlung und Vermietung über das Amt für Liegenschaften und Wohnen.
Darüber hinaus besitzt die SWSG auch frei vermietbare Objekte. Diese vermieten wir gerne direkt an Sie.


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Muss ich eine Einlage oder Genossenschaftsanteile zahlen, um eine Wohnung zu erhalten?

Nein.
Die SWSG ist keine Genossenschaft. Einlagen oder Anteile sind nicht erforderlich.

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Fällt bei der Vermietung eine Maklergebühr/Courtage/Vermittlungsgebühr an?

Nein.
Die SWSG vermietet ohne Gebühren aus ihrem eigenen Wohnungsbestand.


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Muss ich bei der SWSG eine Kaution zahlen?

Ja.
Entsprechend unseren Mietverträgen ist bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten zu hinterlegen. Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie darauf Zinsen.


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Haben Sie auch Wohnungen außerhalb von Stuttgart?

Nein.
Die SWSG hat ausschließlich Wohnungen in Stuttgart, allerdings verteilt auf das gesamte Stadtgebiet.


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Vermietet die SWSG auch Gewerbeimmobilien, Seniorenwohnungen und Garagen bzw. PKW-Stellplätze?

Ja.
Wir haben verschiedene Seniorenwohnanlagen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten. Darüber hinaus vermieten wir rund 440 Gewerbeeinheiten und eine Vielzahl von Garagen sowie PKW-Stellplätzen. Leider können wir Ihnen diesen Teil unseres Angebotes noch nicht im Internet präsentieren. Falls Sie an diesem Angebot interessiert sind, senden Sie uns bitte ein "Kontakt"-email oder wenden
sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Wohnung zu bekommen?

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor einer möglichen Einmietung von Ihnen zunächst einige persönliche Daten benötigen. Diese behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns bereits im voraus.

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Wer entscheidet über die Vergabe der frei vermietbaren Wohnungen der SWSG und anhand welcher Kriterien erfolgt dies?

Es ist die Regel, dass sich um eine Wohnung mehrere Interessenten bemühen, so dass leider nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg führt.
Für die Entscheidung selbst gibt es keine starren Kriterien. Allerdings ist es uns wichtig, dass der Bewerber
zu uns, zu "seinem" neuen Haus und zur neuen Hausgemeinschaft passt. Die Gewährleistung einer pünktlich
und regelmäßigen Mietezahlung setzen wir dabei voraus.

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