Schnelle Antworten auf Ihre Fragen

Wohnungssuche und Angebot

In welchen Stadtteilen bietet die SWSG Wohnungen an?

Die SWSG bietet im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet Wohnungen an.

Was muss ich tun, um eine Wohnung von der SWSG zu erhalten?

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor dem Abschluss eines Mietvertrages einige persönliche Daten benötigen. Selbstverständlich werden diese Daten diskret und nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien behandelt. Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur für eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung. Mit knapp der Hälfte aller preisgebundenen Wohnungen in Stuttgart ist die SWSG größter Anbieter in diesem Segment. Diese Wohnungen vermittelt das Amt für Stadtplanung und Wohnen. Die SWSG bietet aber auch frei vermietbare Wohnungen an. Hierfür ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Wie erreiche ich die SWSG?

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

Nach welchen Kriterien vermietet die SWSG ihre Wohnungen?

Immer wieder interessieren sich mehrere Bewerber für ein und dieselbe Wohnung. Deshalb führt nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg. Die Entscheidungsgrundlage liefern die Kriterien unseres Vermietungsprozesses: Fair .Sozial. Transparent.

Kann ich mir eine Wohnung bei der SWSG leisten?

Als Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart haben wir uns verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Besonders günstigen Wohnraum erhalten Sie, wenn Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein haben. Entsprechende Infos dazu finden Sie hier.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Zur Miete gehören die Grundmiete sowie die Betriebs- und Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für die Müllentsorgung. Je nach Heizart fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt. Ihr persönliches Abrechnungsvideo verschafft Ihnen außerdem einen detaillierten Überblick zu Ihren Nebenkosten.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an. Stromkosten bezahlen Sie direkt an Ihren Stromversorger, sie sind nicht in der Miete enthalten.

Mietbeginn und Grundregeln

Muss ich bei der SWSG eine Kaution bezahlen?

Bei Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Grundmieten zu hinterlegen. Die Kaution wird für die Dauer des Mietverhältnisses verzinst.

Fallen für mich Vermittlungsgebühren oder eine Maklergebühr an?

Nein. Die SWSG vermietet ohne Gebühren ausschließlich Wohnungen aus dem eigenen Bestand.

Von wem erhalte ich Briefkasten- und Klingelschilder?

Namensschilder erhalten sie vom Objektbetreuer, der für das Mietobjekt zuständig ist. Sie brauchen nichts zu veranlassen.

Ich kann die Kehrwoche nicht übernehmen – was soll ich tun?

Die Hausordnung, die zu Ihrem Mietvertrag gehört, regelt die Kehrwoche. Was dort steht, gilt auch – also auch die Verpflichtung, das Treppenhaus sauber zu machen. Sollten Sie das persönlich nicht übernehmen können, müssen Sie jemanden beauftragen. Meist ist die Lösung aber ganz einfach: Fragen Sie doch Ihren Nachbarn, ob Sie mit ihm die Kehrwoche tauschen können.

Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?

Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten. Die Haltung von Katzen und Exoten muss die SWSG genehmigen. Bitte sprechen Sie uns an.

Sie wollen sich einen Hund anschaffen? Dann

  • stellen Sie bitte persönlich, per Telefon oder E-Mail Ihre Anfrage auf Hundehaltung bei Ihrer/m Kundenbetreuer/in.
  • sammeln Sie bitte für uns die Zustimmung aller Hausbewohner mit Unterschrift und Datum.
  • legen Sie bitte eine Kopie des Impfpasses Ihres Hundes bei.
  • außerdem benötigen wir den Nachweis einer Begleithundeprüfung. Oder: Sie bitten Ihren Tierarzt um eine schriftliche Stellungnahme, wie er den Charakter Ihres Hundes einschätzt.
  • legen Sie bitte einen Nachweis der Hundehalterhaftpflichtversicherung bei.

Eine Übersicht der Unterlagen, die wir benötigen, erhalten Sie von uns noch einmal schriftlich zusammengefasst. Schicken Sie das gesamte Paket an uns. Wenn Sie unsere schriftliche Genehmigung erhalten haben, kann Ihr Hund Ihr Mitbewohner werden.

Genehmigungspflichtig

  • Wer einen Hund in der Wohnung halten möchte, muss grundsätzlich eine Genehmigung bei uns einholen. Sollte der Hund den Hausfrieden nachhaltig stören, müssen wir darauf bestehen, dass Sie den Hund abgeben.
  • Wenn Sie mit Ihrem Hund in einen Neubau oder in ein grundlegend modernisiertes Gebäude (unbewohnt modernisiert) einziehen, müssen Sie sich auf ein etwas umfangreicheres Genehmigungsverfahren einstellen.

Verbot

Die SWSG verbietet in ihren Mietwohnungen grundsätzlich

  • das Halten von Kampfhunden (Siehe Rassenliste).
  • die Hundehaltung in Hochhäusern.  
Darf ich eine Satellitenanlage montieren?

Sie finden in allen SWSG-Wohnungen ein umfangreiches internationales Fernsehangebot. Unitymedia stattet alle SWSG-Wohnungen mit einem modernen Breitbandkabel aus. Damit empfangen Sie ein umfangreiches Fernsehangebot. Fast alle internationalen Sender können Sie via Livestream über das Internet anschauen. Zusätzliche Satellitenanlagen sind deshalb überflüssig und können daher nicht genehmigt werden.

Kann man in einer SWSG Wohnung eine Wohngemeinschaft (WG) gründen?

Eine Wohngemeinschaft ist genehmigungspflichtig. Bitte nehmen Sie daher Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf. Sofern die Wohnung für eine Wohngemeinschaft passt, können wir die Gründung einer WG genehmigen.

Darf ich die Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung ist unter bestimmten Umständen möglich – muss aber grundsätzlich vorher von der SWSG geprüft werden. Genehmigt die SWSG das Untermietverhältnis, wird ein Untermieterzuschlag fällig, solange der Untermieter in der Wohnung lebt. Untermieter/innen sind alle, die mehr als sechs Wochen in der Wohnung leben und nicht mit dem Hauptvermieter direkt verwandt sind, wie Ehepartner, Kinder, Eltern etc.

Was Sie tun müssen?

  • Teilen Sie Ihrem/r Kundenberater/in mit, dass Sie an bestimmte Personen untervermieten möchten.
  • Wir möchten Ihre/n Untermieter/in gerne persönlich kennenlernen. Bringen Sie ihn oder sie also mit. Und: Personalausweis oder Pass nicht vergessen!
  • Außerdem sollte Ihr künftiger Untermieter eine Mieterselbstauskunft ausfüllen. Das Formular dafür können Sie im Kundencenter abholen.
  • Wenn nichts dagegen spricht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Genehmigung und registrieren Ihr/e Untermieter/in ganz offiziell.
  • Pro Untermieter/in erheben wir einen Untermietzuschlag von 6,00 € pro Monat ab dem Zeitpunkt des Einzugs.
  • Zieht Ihr/e Untermieter/in aus, benötigen wir von ihm eine Wohnungsgeberbestätigung, die ihm sein neuer Vermieter ausstellen muss; für uns der Nachweis, dass er tatsächlich ausgezogen ist. Geht der/die Untermieter/in ins Ausland, brauchen wir eine Bescheinigung über seine Abmeldung aus Deutschland.
  • Haben wir die Untervermietungsgenehmigung aufgehoben, zahlen Sie den Untermieterzuschlag ab dem Folgemonat nicht weiter.

 

Hauptmieter/in

  • Der/die Mieter/in als Hauptvertragspartner/in der Wohnung ist gleichzeitig Vermieter/in der/s Untermieterin/s.
  • Als Vermieter/in stellt der/die Hauptmieter/in auch die Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug der/s Untermieters/in aus, die z.B. das Einwohnermeldeamt erwartet.

Untermieter/in

  • Zieht er aus, braucht der Hauptmieter von ihm alle notwendigen Informationen, um das Untermietverhältnis bei uns aufzulösen.
Darf ich jemanden in einen bestehenden Mietvertrag aufnehmen?

Das Leben zu teilen, heißt für die meisten Paare auch, zusammen zu wohnen. Als Mieter/in der SWSG können Sie Ihre/n Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in selbstverständlich in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen.

Was Sie tun müssen?

  • Teilen Sie als Mieter Ihrer/m SWSG Kundenbetreuer/in mit, wen Sie in Ihrem Mietvertrag aufnehmen möchten.
  • Dazu sollten Sie die Selbstauskunft zur Untermiete ausfüllen.
  • Bei Ehepaaren benötigen wir eine Heiratsurkunde. Bei allen anderen Paargemeinschaften sollten Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie mit der/m Partner/in in der Wohnung gemeinsam leben möchten.
  • Legen Sie uns Ihren Personalausweis oder Pass vor, gegebenenfalls mit Aufenthaltsgenehmigung.
  • Wir benötigen zudem die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate.

 

Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie einen entsprechenden Nachtrag zu Ihrem Mietvertrag, den alle Parteien durch Unterschrift bestätigen sollten.

Was Sie wissen sollten:

Wenn Sie Tisch, Bett und Mietvertrag nicht weiter teilen möchten, kommen Sie einfach auf Ihre/n SWSG Kundenbetreuer/in zu. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Untervermietung".

 

Ich habe Ärger mit meinen Nachbarn – was kann ich machen?

Meist hilft bereits ein offenes Gespräch, und der Streit ist vergessen. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie gerne die Hilfe unserer Mediatorin in Anspruch nehmen. Sie ist darauf spezialisiert, nachbarschaftliche Konflikte zu lösen. Sie erreichen Mediatorin Doris Keller unter 0711 / 93 20 - 222.

Darf ich bauliche Veränderungen vornehmen?

Wir möchten, dass Sie sich in Ihrer Mietwohnung wohl fühlen. Dazu können Sie unter bestimmten Umständen auch selbst in Ihren vier Wänden bauliche Veränderungen vornehmen. Hierfür sind wir Ihre ersten Ansprechpartner.

Wie gehen Sie vor?

  • Damit alles schnell und ohne Missverständnisse abläuft, brauchen wir von Ihnen eine schriftliche Zusammenstellung über das, was Sie in Ihrer Wohnung verändern und wie Sie das tun möchten.
  • Wir prüfen dann Ihren Antrag und machen uns dazu ein Bild vom aktuellen Zustand Ihrer Wohnung.
  • In einem weiteren Schritt prüfen wir, ob Ihr Plan technisch umsetzbar ist.
  • Kümmern Sie sich bitte darum, dass Sie alle behördlichen Genehmigungen, die hier eventuell erforderlich sind, erhalten und uns vorlegen.
  • Wenn von unserer Seite nichts dagegen spricht, genehmigen wir Ihr Vorhaben und schicken Ihnen eine Vereinbarung zur Unterschrift zu.

Wenn alles geklärt ist, kann’s losgehen!

 

Was Sie wissen sollten:

Grundsätzlich: Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Unsere Mietwohnungen kann jeder im eigenen Stil und nach seinen Bedürfnissen einrichten. Dennoch müssen wir berücksichtigen, dass der/die Mieter/in nach Ihnen auch andere Pläne haben kann.

Als Mieter/in tragen Sie daher die Kosten für Ihre baulichen Veränderungswünsche. Dazu gehören sowohl die Kosten beauftragter Handwerker und Dienstleister als auch Ihr eigener Arbeitseinsatz. Auch die Kosten für den anschließenden Unterhalt sowie der Rückbau der baulichen Veränderung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Baumaßnahmen sind leider oft mit Krach und Schmutz verbunden. Je nach Umfang der Arbeiten informieren Sie daher bitte die anderen Mieter/innen im Haus.

Während der Arbeiten

  • Pfusch darf nicht sein. Sehen Sie bitte zu, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt und alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
  • Leitung angebohrt? Bitte achten Sie darauf, dass bestehende Installationen nicht beschädigt werden.
  • Sie sehen sicher ein, dass es auf Ihre Kosten geht, wenn im Arbeitseifer Schäden in der Wohnung entstehen.

Danach

  • Informieren Sie uns bitte, wenn Sie fertig sind.
  • Ihr/e Kundenbetreuer/in nimmt dann die Baumaßnahme ab und erstellt ein Abnahmeprotokoll.
  • Sie können uns gegenüber keine Ersatzansprüche oder eine „Ablöse" vom Nachmieter erwarten.
Sie haben persönlichen Modernisierungsbedarf?

Sie träumen von einem neuen Bad oder hätten gerne einen neuen Laminatboden? Hier stoßen Sie bei uns auf offene Ohren. Grundsätzlich unterstützen wir Sie bei den Umsetzung Ihrer individuellen Modernisierungswünsche.

Wie gehen Sie vor?

  • Bitte informieren Sie uns erst einmal formlos schriftlich über Ihre Modernisierungswünsche.
  • Wir prüfen und entscheiden dann über Ihr Anliegen.
  • Für einen Besichtigungstermin räumen Sie beispielsweise  im Bad möglichst alles Störende aus dem Weg.
  • Sie unterschreiben vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung über Dauer, Art und Umfang der Maßnahme und die mögliche Anpassung der Miethöhe.
  • Entscheiden Sie selbst, ob Sie während der Bauzeit in Ihrer Wohnung bleiben möchten.

Was Sie wissen sollten:

Vor einer Maßnahme

  • Grundsätzlich muss Ihnen ihr/e Kundenbetreuer/in grünes Licht geben für eine Badmodernisierung.
  • Dazu kommen eine Fachfirma und Ihr/e Objektbetreuer /in bei Ihnen vorbei, um den Umfang und die Kosten einer Modernisierung abzuschätzen.
  • Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns klärt den Umfang der Maßnahme, die Dauer und die Höhe der Mietanpassung.

Während der Maßnahme

  • Sie können während der Modernisierung in Ihrer Wohnung bleiben. Allerdings können Sie Ihr Bad zeitweise nur sehr eingeschränkt nutzen.

Danach

  • Erst wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, zahlen Sie die vereinbarte Mietanpassung. Sie erhalten vorher ein Informationsschreiben von uns.

 

Ein neuer Laminatboden würde Ihnen auch gefallen? Dann kommen Sie doch vorher bitte mit uns ins Gespräch.

Wie gehen Sie vor?

  • Informieren Sie uns vorab bitte formlos schriftlich.
  • Ihr/e Objektbetreuer/in kommt dann in Ihre Wohnung, um Ihren jetzigen Bodenbelag anzuschauen und dessen Zustand zu dokumentieren. Anschließend prüfen wir intern, ob Sie Aussicht auf eine Genehmigung haben.
  • Wenn wir keine Einwände haben, bereiten wir eine schriftliche Vereinbarung vor, in der Ihr Vorhaben detailliert beschrieben wird.
  • Sobald Sie unterschrieben haben, kann’s losgehen!

Was Sie wissen sollten:

Grundsätzlich: Für Ihren gewünschten Laminatboden tragen Sie als Mieter/in die Kosten für das Verlegen und die Instandhaltung. Unterzeichnen Sie deshalb bitte eine schriftliche Vereinbarung mit uns, bevor Sie starten.

Vorher

  • Bevor Sie anfangen zu hämmern und zu sägen, informieren Sie bitte die anderen Mieter im Haus.
  • Denken Sie schon vorher an die Trittschalldämpfung – Sie sollten alle technischen Vorschriften einhalten und fachgerecht arbeiten (lassen).
  • Wenn Sie die Türen an das neue Niveau anpassen möchten, brauchen Sie das „Go" von unserem Techniker.

Während der Maßnahme

  • Sorgen Sie dafür, dass bestehende Installationen nicht beschädigt werden.
  • Wenn beim Bodenlegen irgendein Schaden in der Wohnung entsteht, müssen Sie ihn auch selbst wieder beheben.
  • Aus Rücksicht auf die anderen Mieter sollten Sie so wenig Krach wie möglich machen.

 

Danach

  • Wenn Sie fertig sind, geben Sie uns Bescheid. Wir schauen dann, ob der neue Boden ordentlich verlegt ist. Wenn ja, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung.
  • Wenn Sie ausziehen, müssen Sie den Laminatboden leider wieder entfernen.
  • Sie können uns gegenüber keine Ersatzansprüche oder eine „Ablöse" vom Nachmieter erwarten.

Hausordnung

Vorgehen bei Modernisierungen bzw. bei Abriss/Neubau

Erklärvideo zur Betreuung bei unbewohnter Modernisierung und Neubau
Wir beantworten die Fragen unserer Mieter

Die SWSG stellt Mietern, deren Wohnungen zur Modernisierung anstehen, feste Ansprechpartner zur Verfügung. Diese stehen für individuelle Gespräche mit jedem einzelnen Mieter bereit. Im weiteren Verlauf stehen unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung, welche die SWSG vor allem bei größeren Modernisierungen im bewohnten Zustand anbietet. Auch die Bauleiter, die täglich vor Ort sind, geben gerne Auskünfte.

Uns sind Senioren und Kinder besonders wichtig

Die Experten des SWSG-Sozialmanagements sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es um die Organisation der Betreuung von Senioren während einer Modernisierung geht. Auch um die Belange von Kindern kümmert sich eine Mitarbeiterin des SWSG-Sozialmanagements, zum Beispiel durch die Einrichtung eines Hausaufgaben-Raumes während der Modernisierung.

Wir halten die Mieten niedrig - auch nach dem Umbau

Bei Neuvermietungen verlangt die SWSG grundsätzlich keinen höheren Betrag als den Mittelwert des Stuttgarter Mietspiegels. Das gilt auch für neu vermietbare Wohnungen nach einer Modernisierung. SWSG-Mieter, deren Wohnungen modernisiert werden, und die in eine modernisierte oder neu gebaute Wohnung der SWSG ziehen, erhalten zusätzlich zum ohnehin schon günstigen Mietpreis einen Mietrabatt von einem Euro pro Quadratmeter auf den Kaltmietpreis – und das zeitlich unbegrenzt.

Energie und Grundversorgung

Wie bekomme ich Strom und Gas?

Die Wahl Ihres Stromversorgers liegt Ihnen frei, Sie sind an keinen bestimmten Anbieter gebunden. Am Tag der Übergabe meldet der für das Haus zuständige Objektbetreuer die SWSG als Nutzer ab. Spätestens dann sollten Sie einen Vertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl geschlossen haben. Sie benötigen dafür die Stromzählernummer sowie den Stromstand. Falls Sie keinen Vertrag abschließen, bekommen Sie über eine Grundversorgung Strom, die aber meist teurer als normale Angebote ist.

Wie ist die Versorgung von Internet und Fernsehen geregelt?

Die SWSG hat ihren kompletten Wohnungsbestand mit einem modernen Breitbandkabelnetz ausgestattet. So können Sie aus einem umfangreichen Fernsehangebot aussuchen. Übers Internet empfangen Sie via Livestream auch internationale Sender. Deshalb genehmigt die SWSG keine Satellitenanlagen. Die Kosten für das Breitbandkabel rechnet die SWSG direkt über die Betriebskosten ab. Weitere Dienste, etwa schnelles Internet oder Pay-TV, erhalten Sie kostengünstig über unseren Versorgungspartner Unitymedia.

Abfall und Sperrmüll

Warum ist die richtige Mülltrennung vorteilhaft für mich?

Durch die korrekte Mülltrennung schonen Sie die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Wenn Sie Mülltonnen (etwa die Papiertonne) mit Kunststoffabfall befüllen, verursachen Sie zusätzliche Kosten, welche die gesamte Hausgemeinschaft – also auch Sie selbst – zu tragen haben.

Wie entsorge ich Möbel, Elektroartikel und andere Stoffe, die nicht in den Hausmüll gehören?

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stuttgart (AWS) holt Sperrmüll nach Anmeldung zu einem bestimmten Termin bei Ihnen ab. Informationen, welche Wertstoffe abgeholt werden und wie Sondermüll zu behandeln ist, finden Sie auf der AWS-Homepage .

Nebenkosten und Abrechnung

Erklärvideos zur Musterabrechnung
Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Kunden eingegangen sein. Die SWSG rechnet einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss zum Beispiel für das Jahr 2015 die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2016 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein.

 

Meine Steuererklärung muss ich bis zum 31. Mai abgeben. Die Abrechnung der Betriebskosten mit den Bescheinigungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen und für die Handwerkerleistungen erhalte ich aber erst danach. Was kann ich tun?

Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben und somit Steuern sparen. Der Lohn- und Fahrtkostenanteil jeder Rechnung, etwa die Reinigung der Außenanlage, muss in der Betriebskosten-Abrechnung ausgewiesen werden. Materialverbrauch jedoch nicht. Auch Handwerkerleistungen, zum Beispiel Schornsteinfegergebühren, können abgesetzt werden. Allerdings ist hierbei wichtig: Für Steuererklärung und Nebenkostenabrechnung können unterschiedliche Fristen gelten.

Teilweise müssen Steuererklärungen bis spätestens zum 31.05. eines Jahres eingereicht werden. Die Betriebskostenabrechnung muss dagegen jedoch erst am 31.12. des Folgejahres abgerechnet sein. Diese Abweichungen berücksichtigen die Finanzämter. Demnach ist es zulässig, die gesamten Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erst für das Steuerjahr geltend zu machen, in dem die Abrechnung oder die Bescheinigung über die angefallenen Kosten dem Mieter zugehen.

Ein Beispiel: Sie geben 2014 die Steuererklärung für das Vorjahr ab. Erst danach erhalten Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung die Bescheinigung für die haushaltsnahen Dienstleistungen für 2013 – zu spät für die Steuererklärung. Dann machen Sie einfach die Kosten für 2013 in der Steuererklärung 2015 geltend.

 

Was passiert mit meinem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Sollten Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen, die SWSG verrechnet das Guthaben automatisch mit der kommenden Mietzahlung. Falls Sie uns kein Lastschriftmandat erteilt haben, benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen das Guthaben zu überweisen. Die Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit.

 

Was passiert, wenn ich für die Nebenkosten Nachzahlungen leisten muss?

Auch hier haben Mieterinnen und Mieter Vorteile, die der SWSG ein Lastschriftenmandat erteilt haben. Sie müssen nichts mehr veranlassen, die SWSG bucht die Nachzahlung mit der kommenden Mietzahlung ab, so wie sie das in der Nebenkostenabrechnung ankündigt. Ohne Lastschriftenmandat sind die Mieterinnen und Mieter selbst dafür verantwortlich, dass sie die Nachzahlung pünktlich an die SWSG überweisen.

 

Meine Nachzahlung ist so hoch, dass ich sie nicht auf einmal bezahlen kann. Ist eine Ratenzahlung möglich?

Die SWSG räumt Mieterinnen und Mietern auch die Möglichkeit auf Ratenzahlung ein. Darüber entscheidet das Unternehmen je nach Einzelfall. Signalisieren Sie uns bitte Ihren Wunsch, damit sich der Kundenbetreuer oder die Kundenbetreuerin mit Ihnen in Verbindung setzen kann, um Ihren speziellen Fall zu besprechen.

 

Warum sind meine Abfallgebühren so hoch?

Hohe Abfallgebühren können unterschiedliche Gründe haben. Möglicherweise sind zu den üblichen Abfallgebühren wiederkehrende Kosten für die Sperrmüllentsorgung angefallen. Es kann aber auch sein, dass die SWSG eine weitere Mülltonne bestellt hat, da die Tonnen bisher immer überfüllt waren. Ein wichtiger Punkt ist die Mülltrennung. Wer Müll nicht sauber trennt (Gelber Sack, Papiermüll, Restmüll und seit neustem der Müll für die Biotonne) zahlt zusätzliche Gebühren für die Trennung durch die AWS. Diese teils erheblichen Kosten werden auf alle Hausbewohner aufgeteilt.

 

Die Wohnung meines Nachbarn ist ebenso groß wie meine. Er hat bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben und ich muss nachzahlen. Wie kann das sein?

Wenn Sie Ihre Abrechnung mit dem Nachbar vergleichen, dann bitte immer die Kosten und nicht nur das Endergebnis. Jede Mieterin und jeder Mieter leistet nämlich eine individuelle Nebenkostenvorauszahlung, dadurch ergeben sich auch andere Abrechnungsergebnisse.

 

Ich habe die Heizkosten-Abrechnung erhalten, bei mir wurde aber nicht abgelesen. Wie kann das sein?

Haben Sie Funkheizkostenverteiler in Ihren Räumen? Wenn ja, dann ist der Zutritt zur Wohnung nicht nötig. Ihre Verbrauchdaten werden per Funk übertragen. Auch hierzu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SWSG-Kundenservice gerne Ihre Fragen am Telefon.

 

Meine Abrechnung weist einen Posten Gerätewartung aus. Was bedeutet das?

Elektroboiler, Gaswasserheizer und Gaskombithermen werden regelmäßig gewartet, damit die Funktionalität und Sicherheit (besonders bei Gas) gewährleistet sind. Die SWSG hat verschiedene Firmen mit der Wartung beauftragt. Aufgrund unterschiedlich eingesetzter Geräte gibt es im Ergebnis unterschiedliche Preise.

 

Warum muss ich einen Teil meiner Heizkosten nach Wohnfläche bezahlen?

Nur die wenigsten Posten können nach dem bloßen Verbrauch abgerechnet werden.
Betriebskosten werden überwiegend nach Wohnfläche umgelegt. Für manche Posten ist die Wohneinheit – also das Haus, in dem Sie leben – der Umlegungsmaßstab. Ausnahmen davon sind verbrauchsbezogene Positionen wie Wasser (wenn ein Zähler vorhanden ist) oder der Heizungsverbrauch. Doch auch diesen kann die SWSG nicht im vollem Umfang verbrauchsbezogen abrechnen.

Hierbei geht es um Grundkosten, die von 30 bis 50 Prozent nach der beheizbaren Fläche verteilt werden müssen. Diese in Teilen gesetzlich geregelte Aufteilung ist notwendig, um Fixkosten gerecht umzulegen, etwa Wartungsgebühren, Kosten für den Wärmemessdienst oder Zählermietgebühren, Leitungsverluste oder Lagenachteile (mehr Heizbedarf bei Erd- und Dachgeschosswohnungen).

 

Wie werden die Kosten für Heizung, Warm- oder Kaltwasser nach einem Mieterwechsel aufgeteilt?

Generell gibt es beim Mieterwechsel eine Zwischenablesung. Dabei werden die Stände der Wasserzähler und die Einheiten an den Heizkostenverteiler erfasst. Diese Ergebnisse werden an unser Dienstleistungsunternehmen gemeldet, das die gemeldeten Stände für die anstehende Abrechnung berücksichtigt.

Allerdings gibt es diese Zähler nicht in allen Wohnungen der SWSG. Ein Beispiel dafür sind die Wasserzähler, die nur den Hausverbrauch erfassen. Wo Messgeräte fehlen, werden die Verbräuche auf die Quadratmeter der Wohnung umgelegt. Alt- und Neumieter teilen sich die Kosten je nach den Zeiträumen, in denen sie während der Abrechnungsperiode das Haus bewohnt haben.

 

Ich war monatelang verreist und nicht in meiner Wohnung. Warum muss ich für diese Zeit trotzdem Betriebskosten bezahlen?

Die Abwesenheit von Mieterinnen und Mietern hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Nebenkosten: Lange Abwesenheit kann sich auf den konkreten Verbrauch positiv auswirken und so die Nebenkosten senken. Alle Betriebskosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, fallen dagegen auch während der Abwesenheit an. Diese auszusetzen, bis die Mieter wieder zurückkommen, ist nicht möglich, Mieterinnen und Mieter auf Reisen bezahlen ja trotz ihrer Abwesenheit auch die Miete für ihre Wohnung weiter.

 

Ich habe Zweifel an der Richtigkeit meiner Nebenkostenabrechnung. Was kann ich machen?

Wichtig ist: Sprechen Sie mit uns. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWSG-Betriebskostenmanagement kümmern sich um eine korrekte Betriebskostenabrechnung. Fehler erkennen wir durch eine Qualitätsprüfung bereits im Vorfeld. Die SWSG kontrolliert die Abrechnungen auf ihre Plausibilität. Wir vergleichen die ermittelten Kosten der Einzelabrechnungen mit den durchschnittlichen Kosten. Stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei größere Abweichungen fest, ist das für die SWSG Anlass zu einer detaillierten Einzelkontrolle.

Wenn Sie trotzdem den Eindruck haben, Ihre Abrechnung sei nicht korrekt, sprechen Sie uns an. Wir überprüfen mit Ihnen gemeinsam erneut die Abrechnung. Notwendig ist eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung Ihrer Einwände. Die allgemeine Aussage, eine Kostenposition sei „völlig überhöht" oder die pauschale Bitte um „Überprüfung der Abrechnung", macht uns eine Bearbeitung Ihres Widerspruchs unmöglich.

Zeigen Sie uns schriftlich auf, welche Position Sie weshalb beanstanden. Nur so können wir nach einer genauen Prüfung die Abrechnung in begründeten Fällen korrigieren. Wichtig ist: Auch wenn Sie Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen, ändert sich nichts an der Fälligkeit einer eventuellen Nachzahlung.

 

Einzug und Auszug

Wie parke ich problemlos den Umzugswagen vor der neuen Wohnung?

Die Landeshauptstadt Stuttgart erteilt eine Sondererlaubnis für das kurzzeitige Parken des Umzugswagens, sofern es keinen anderen Halteplatz gibt, um möglichst problemlos den Wagen zu beladen oder zu entladen.

Muss ich mich bei der Stadt nach einem Umzug melden?

Ja. Spätestens eine Woche nach Ihrem Einzug müssen Sie bei dem für Ihren Stadtteil zuständigen Bürgerbüro Ihre neue Adresse melden. Hierbei wird auch die Adresse im Personalausweis geändert.

Ist ein Nachsendeantrag sinnvoll, und wo beantrage ich diesen?

Mit einem Nachsendeauftrag liefert Ihnen der Briefträger Briefe, die noch an die alte Adresse gerichtet sind. Sie können diesen Antrag bei der Deutschen Post einrichten lassen.

Notfälle und Störungen

Hier gibt es einen Notfall – wen benachrichtige ich?

Bei Bränden oder Explosionen rufen Sie die Feuerwehr an.

Notrufnummer 112

Bei Heizungs- oder Stromausfall sowie bei einem Wasserrohrbruch informieren Sie bitte die SWSG über die Service-Nummer

Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222
In meiner Wohnung muss etwas repariert werden – wen spreche ich an?

Informieren Sie bitte Ihren Objektbetreuer über den Schaden in der Wohnung. Er schaut sich die Sache an und beauftragt eine Firma mit den notwendigen Arbeiten. Wichtig für Sie: Wenn Sie selbst Handwerker beauftragen, müssen Sie diese auch bezahlen. Die SWSG kommt für keine Kosten auf, die durch die von Mietern beauftragten Firmen entstanden sind.

Mein Internet und/oder mein Fernsehanschluss funktioniert nicht – wer hilft mir weiter?

Bei Störungen des Fernsehanschlusses oder des Internets wenden Sie sich bitte an Unitiymedia.

Falls Sie einen anderen Anbieter beauftragt haben, ist dieser der richtige Ansprechpartner.

Schadensmeldung und Abhilfe

Warum wird meine Heizung nicht warm?

Bei Problemen mit der Heizungsanlage bitten wir Sie, folgende Fragen zu prüfen:

  1. Wird nur ein Heizkörper nicht warm oder sind alle Heizkörper in der Wohnung betroffen?
  2. Sind die Thermostatventile aufgedreht?
  3. Haben Sie eine Zentralheizung, Einzelöfen oder Nachtspeicheröfen?
  4. Ist dasselbe Problem auch in anderen Wohnungen vorhanden? Sind Nachbarn betroffen?
  5. Funktioniert das Warmwasser?
  6. Haben Sie eine Gasetagenheizung, einen Warmwasserboiler oder eine Zentralheizung?
  7. Haben Sie Strom?
  8. Ist der "Notschalter" vor dem Heizungsraum eingeschaltet? Wenn nicht, bitte einschalten und einige Minuten abwarten.

Sollte die Heizung dennoch nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an unseren telefonischen Kundenservice

Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222

Sehr viel leichter können wir Abhilfe schaffen, wenn Sie zu den oben genannten Fragen Auskunft geben können.

Was mache ich bei Problemen mit der Wasserversorgung?

Bei Problemen mit dem Wasser bitten wir Sie Folgendes zu überprüfen und im Schadensfall unseren telefonischen Kundenservice zu informieren:

  1. Tritt das Problem bei Kalt- oder Warmwasser auf?
  2. Steht kein Warmwasser zur Verfügung, sehen Sie bitte unter Technische Störungen – Heizung
  3. Sind Ihre Nachbarn ebenfalls betroffen?
  4. Sofern Leitungen undicht sind oder sich Schmutzwasser in der Badewanne oder dem Wasch- oder Spülbecken zurückstaut, informieren Sie bitte unseren telefonischen Kundenservice
    Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222
  5. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen entstehende Kosten bei vom Mieter verursachten Verstopfungen in Rechnung stellen müssen. Bitte geben Sie deshalb keine Essensreste oder Abfälle in die Abflussleitungen.
Wie verhalte ich mich, wenn das Licht nicht funktioniert?

Bei Problemen bitten wir Sie Folgendes zu überprüfen:

  1. Haben Sie Strom?
  2. Sind die Sicherungen eingeschaltet bzw. funktionstüchtig?
  3. Wenn das Licht nicht brennt, prüfen Sie bitte, ob die Glühbirne defekt ist.
  4. Nehmen Sie den Geruch verschmorten Plastiks oder Ähnlichem wahr?
  5. Sind Ihre Nachbarn ebenfalls vom Stromausfall betroffen?
  6. Brennen die Straßenlaternen in Ihrer Straße?

Bitte wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice

Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222

wenn sich der Strom in Ihrer Wohnung nicht wiederherstellen lässt. Unser Notdienstpartner stattet Sie selbstverständlich auch außerhalb der Geschäftszeiten mit einer Notversorgung aus. Dies bedeutet, dass Ihnen bis zum nächsten Werktag eine Stromversorgung von einer zentralen Stelle per Kabel in die Wohnung gelegt werden muss. Unsere Fachfirma wird sich am folgenden Werktag jedoch unverzüglich bei Ihnen melden, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben.

Was tun, wenn der Aufzug nicht funktioniert?

Bei Problemen mit dem Aufzug bitten wir Sie, Folgendes zu überprüfen:

  1. Wenn die Aufzugstür nicht schließt, prüfen Sie bitte, ob ein Gegenstand die Lichtschranke blockiert.
  2. Wenn die Aufzugstüren verschlossen sind, prüfen Sie bitte, ob sich Personen in der Aufzugskabine befinden (rufen).
  3. Gibt es eine Schadensanzeige?
  4. Von welchem Hersteller ist der Aufzug?

Sollte der Aufzug dennoch nicht funktionieren, informieren Sie bitte telefonischen Kundenservice

Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222

Für eine schnellstmögliche Bearbeitung helfen Sie uns sehr, wenn Sie die oben genannten Fragen beantworten können.

Bitte beachten Sie: Sind Menschen eingeschlossen, informieren Sie bitte umgehend den Notdienst!

Was mache ich bei einem Wasserrohrbruch?

Bei einem Rohrbruch bitten wir Sie Folgendes zu veranlassen und im Anschluss umgehend unseren telefonischen Kundenservice

Service-Nummer: 0711 / 93 20 - 222

zu informieren:

  • Wenn Wasser aus Rohrleitungen austritt, schließen Sie die Absperreinrichtungen im Untergeschoss (etwa am Hauptabstellschieber).

Läuft Wasser durch die Decke, erkundigen Sie sich beim Bewohner über Ihnen, ob etwa die Badewanne überläuft oder eventuell der Waschmaschinenschlauch geplatzt ist.

Integres Verhalten - Leitfaden und Richtlinie

Wie werde ich Geschäftspartner*in der SWSG?

Wir sind stets auf der Suche nach leistungsstarken und vertrauensvollen Geschäftspartner*innen für unser Lieferantenportfolio. Stellen Sie sich vor und senden Sie Ihre Unternehmensdarstellung sowie Ihr gewünschtes Einsatzgebiet per Post oder per E-Mail an vergabe@swsg.de.

Was bedeutet es, Geschäftspartner*in der SWSG zu sein?

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zählt mit mehr als 19.580 eigenen Mietwohnungen zu den größten kommunalen, wirtschaftlich starken Wohnungsunternehmen Deutschlands. Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellen wir lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereit. Um diese Ziele erreichen zu können, sind zuverlässige und vertrauensvolle Partner*innen wichtig. Wir bieten unseren Geschäftspartner*innen einen verlässlichen und starken Partner. Im Gegenzug erwarten wir Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit. Denn integres Verhalten bedeutet für die SWSG nicht nur die Einhaltung wirtschaftlicher und rechtlicher Vorschriften, sondern auch die Übereinstimmung unserer moralischen und ethischen Werte, bezüglich unserem Denken gegenüber Kolleg*inne, Mitarbeiter*innen, Kund*innen und sämtlichen Geschäftspartner*innen.

Was erwartet die SWSG von mir, wenn ich in ihrem Auftrag tätig bin?

Egal, ob Mitarbeiter*in oder Geschäftspartner*in - wir alle prägen durch unser Verhalten das Bild der SWSG gegenüber Dritten. Daher ist es ein guter Ansatz, andere in der Weise zu behandeln, wie Sie selbst es sich von anderen wünschen. Aus der entgegengebrachten Wertschätzung resultiert ein fairer und zuverlässiger Umgang mit unseren Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen. Was das im Detail bedeutet, können Sie in unserem Geschäftspartnerkodex nachlesen.

Wozu dient der Geschäftspartnerkodex?

Bereits seit über 85 Jahren verfolgt die SWSG ihr nachhaltiges Geschäftsmodell. Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und ökonomischer Dimension sowie gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln sind die Messgrößen für den Erfolg der SWSG. Um dies sicherzustellen auditieren und entwickeln wir unsere Geschäftsbeziehungen. Grundlage hierfür ist unser Geschäftspartnerkodex. Darin vereinbaren wir mit all unseren Geschäftspartner*innen sowohl allgemeine Themen der Zusammenarbeit sowie Compliance- und Datenschutz-Themen. Auch Bestimmungen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind darin geregelt. Damit schließt sich die SWSG dem Public Corporate Governance Kodex an, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart bereits 2011 verabschiedete.

Wozu dient die Datenschutzerklärung?

Die SWSG orientiert sich in ihrem Handeln an der EU-Datenschutzverordnung. Der Datenschutzbeauftragte der SWSG ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen der SWSG. Unsere Mitarbeiter*innen behandeln sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt - unabhängig davon, ob es sich um Daten unserer Kund*innen oder Geschäftspartner*innen handelt. Als Geschäftspartner*in der SWSG unterstützen Sie uns dabei, vertrauliche Informationen nicht unbefugt weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

Warum darf ich den Mitarbeiter*innen der SWSG keine Geschenke machen?

Um unsere Mitarbeiter*innen proaktiv vor unangenehmen Situationen oder Verdachtsfällen zu schützen, gestatten wir es unseren Mitarbeiter*innen grundsätzlich nicht, von Geschäftspartner*innen, Behörden oder Dritten Sach-, Geldgeschenke oder sonstige finanzielle Vorteile zu fordern, anzufragen oder anzunehmen. In der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner*innen, Behörden und Dritten erwarten wir daher, auf Geschenke jeglicher Art zu verzichten.

Darf ich Mitarbeiter*innen der SWSG zu Weihnachten, Ostern oder sonstigen Feiertagen kleine Aufmerksamkeiten überreichen?

Nein, auch an diesen besonderen Tagen im Jahr bitten wir unsere Geschäftspartner*innen, Behörden und Dritte auf Sachgeschenke und Event-Einladungen jeglicher Art zu verzichten. Stattdessen freuen wir uns sehr, über ein geschriebenes oder gesprochenes "Dankeschön für die gute Zusammenarbeit".

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Eindruck habe, die SWSG hält sich nicht an den vereinbarten Geschäftspartnerkodex?

Wir sind stets bestrebt, unsere Arbeit zum Wohl unserer Kund*innen und unserer Geschäftsbeziehungen zu verbessern. Einen wichtigen Hinweis darauf, wie erfolgreich wir in dieser Hinsicht sind, erhalten wir gerne durch Ihr Feedback. Sollte es uns einmal nicht gelungen sein, teilen Sie uns dies bitte mit, z.B. über die E-Mailadresse compliance@swsg.de.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Bauauftrag der SWSG erhalten möchte?

Die SWSG hat sich bei der Vergabe von Bauleistungen verpflichtet, Aufträge, bei denen öffentliche Mittel eingesetzt werden, im Wettbewerb und in transparenter, nicht-diskriminierender Weise auszuschreiben und zu vergeben sowie alle Angebote nach denselben Kriterien zu beurteilen. Weitere Informationen

Welche Bestimmungen zum Mindestlohn muss ich einhalten, damit ich mit der SWSG zusammenarbeiten kann?

Sie müssen sich der SWSG gegenüber verpflichten, Ihren Arbeitnehmer*innen mindestens den jeweils gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zu bezahlen. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes besteht nur im Arbeitsverhältnis. Unberührt bleiben hiervon Pflichten zur Zahlung höherer Löhne auf Grund anderer gesetzlicher oder freiwilliger Bestimmungen.

Vergibt die SWSG Spenden für karitative Zwecke?

Ja, als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft unterstützt die SWSG karitative Projekte in Stuttgart. Dabei sind der tatsächliche und aktuelle Finanzbedarf, die Hilfe zur Selbsthilfe oder ein Bezug zur SWSG und ihren Aufgaben ausschlaggebend. Unsere Spenden sollen gemeinnützige Organisationen unterstützen, welche Menschen in psychosozialer Not zur Seite stehen oder sozial benachteiligten Menschen unbürokratisch und praktisch helfen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz der begünstigten Organisationen und bestehen darauf, dass die Identität des Empfängers und der Verwendungszweck der Spende bekannt sind sowie die Voraussetzungen zur Ausstellung von Spendennachweisen nach §51 AO erfüllt sind.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine Spende der SWSG erhalten möchte?

Vorschläge für Spenden an karitative Zwecke (Sport-Sponsoring ausgenommen) können an den Leiter Soziales & Quartier, Jan Böhme, unter spendenvorschlaege@swsg.de eingereicht werden.