Sicherung Ihres Mietverhältnisses

Wir können verstehen, dass die derzeitigen Entwicklungen bei vielen von Ihnen nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Ängste verursachen. Unabhängig davon, welche wirtschaftlichen Schäden die Corona-Krise verursachen wird, möchten wir Ihnen Eines versichern: Die SWSG ist und bleibt ein soziales Wohnungsunternehmen.

Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, Ihre Miete zu zahlen, melden Sie sich unter Telefon 0711 -9320 222 oder per E-Mail gewerbe@swsg.de umgehend bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung!


Schadensmeldungen & Reparaturaufträge

Oberstes Gebot ist es, Ihre Gesundheit und die unserer Geschäftspartner zu schützen. Daher bitten wir Sie nur im Notfall einen Schaden zu melden bzw. eine Reparatur zu beauftragen. Folgende Schäden sind als Notfälle anzusehen:

  • Heizungsausfall
  • kein Wasser
  • Stromausfall
  • Brand- und/oder Wasserschaden
  • Rohrverstopfungen
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit
  • nicht verschließbare Fenster und Türen
  • Schimmelbekämpfung

Sollte einer dieser Notfälle, der einen Reparaturauftrag unumgänglich macht, bei Ihnen auftreten, beachten Sie bitte Folgendes:

1.

Bei Termin­absprachen Erkrank­ungen erwähnen

2.

Arbeits­umfeld für Hand­werker frei­räumen

3.

Vor dem Termin lüften

4.

Bitte medizinische Maske tragen

5.

Abstand halten

6.

Bei Reparaturen den Raum verlassen

7.

Richtig husten und niesen

8.

Nach dem Termin lüften

Zusätzliche Details können Sie unseren allgemeinen Hygienehinweisen entnehmen.


Weitere Beratungsangebote

Die Aktiven Stuttgarter haben eine Hotline eingerichtet - von Stuttgarter Experten für Stuttgarter Unternehmen. Fachleute aus den Bereichen Unternehmensberatung, Recht, Coaching, Gesundheit usw. stehen ehrenamtlich für Auskünfte zur Verfügung. Die Corona-Hotline ist täglich von 13 bis 17 Uhr unter 0711 - 3000 1822 erreichbar oder per E-Mail an corona@aktive-stuttgarter.de

Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) ist der zentrale Ansprechpartner für Investoren und Unternehmen in der Stadt Stuttgart und den fünf umliegenden Landkreisen. Neben allgemeinen Fragestellungen rund um das Thema Corona arbeitet man hier an einer Online-Plattform, auf der sich Stuttgarter Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister mit ihren alternativen Kommunikations- und Vertriebsangebote präsentieren können.

Sie brauchen kurzfristig finanzielle Liquidität? Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch den Coronavirus bietet Ihnen u. a. die L-Bank.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden. Die „Soforthilfe Corona“ kann seit Mittwoch, 25.03.2020, beantragt werden. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.


Sonstige Hinweise

Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von Betreuungs- und Bildungsstätten sowie Gastronomiebetrieben, Einzelhandelsgeschäften, Fitness-, Friseur- und Kosmetikstudios und vielen weiteren Branchen im Land, weisen wir Sie auf die notwendigen nutzerseitigen Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnationswasser hin.

Details finden Sie auf dem beigefügten Informationsblatt „Nutzerseitige Maßnahmen an Trinkwasseranlagen unmittelbar vor und nach Zeiten längerer Abwesenheit“.

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass in Ihrer Gewerbeeinheit die Leitungen regelmäßig gespült werden und das Wasser ablaufen kann.

Auch vor der Wiedereröffnung und Inbetriebnahme Ihres Gewerbes ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld Ihre Anlagen, wie z. B. Fettabscheider, Lüftungsanlagen, etc. überprüfen, damit diese auch nach einer längeren Abwesenheit einwandfrei funktionieren.