100.000 Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Stuttgart

Die SWSG unterstützt gemeinnützige Organisationen nachhaltig, die Menschen in schwierigen Situationen zur Seite stehen oder sozial benachteiligten Menschen unbürokratisch und praktisch helfen sowie das Leben aller Stuttgarter*innen lebenswerter gestalten. Mit dem neu ins Leben gerufenen SWSG-Spendenprogramm möglich.machen unterstützen wir Vereine, Organisationen und Institutionen, die sich um eine finanzielle Förderung für ihre Arbeit und Projekte bewerben.

Sie machen sich stark für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt? Ob für Kinder oder Senior*innen, ob für Sportvereine oder Inklusionsprojekte, ob für Material, Personal oder Veranstaltungen – Ihre Ideen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind gefragt.

Insgesamt 100.000 Euro stellen wir 2024 in unserem Spendenprogramm möglich.machen zur Verfügung, die wir an alle Bewerber*innen ausschütten, die uns mit ihrer Idee überzeugen. Ganz nach dem Motto: spenden | helfen | fördern.

Ablauf

1. Februar 2024

Bewerbungsstart

Es geht los: Wie freuen uns auf Ihre zahlreichen und aussagekräftigen Bewerbungen.

30. Juni 2024

Bewerbungsende

Jetzt beginnt die Bewertungsphase. Der Spendenbeirat prüft jede Einreichung sorgfältig.

24. September 2024

Spendenempfänger*innen werden informiert

Die Spendenempfänger*innen werden telefonisch und schriftlich über die Bewilligung informiert.

Was ist möglich.machen?

möglich.machen ist das Spendenprogramm der SWSG. Hierbei werden gemeinnützige Organisationen nachhaltig unterstützt, die Menschen in schwierigen Situationen zur Seite stehen oder sozial benachteiligten Menschen unbürokratisch und praktisch helfen sowie das Leben aller Stuttgarter*innen lebenswerter gestalten.

Der SWSG-Spendenbeirat hilft dabei, die Spendengelder dort einzusetzen, wo sie besonders gebraucht werden und legt einen thematischen Fokus fest. Für 2024 lautet dieser „Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“.

Wer kann sich um eine Spende bewerben?

Bewerben können sich gemeinnützige Institution, Vereine, Organisation oder Projekte, die in Stuttgart ansässig sind oder in Stuttgart wirken und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie helfen Mieter*innen der SWSG.
  • Sie beeinflussen nachhaltig das soziale Klima in Wohnquartieren der SWSG positiv.
  • Sie beugen Vereinsamung vor.
  • Sie unterstützen benachteiligte Menschen.

und

  • Sie sind durch ihre Rechtsform zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung berechtigt.
  • Sie haben einen Finanzmittelbedarf von mindestens 5.000 €.

Thematisch steht das SWSG-Spendenprogramm möglich.machen 2024 unter dem Schwerpunkt „Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern“.

Wie bewerbe ich mich um eine Spende?

Hier finden Sie das Bewerbungsformular und alle Angaben zu den einzureichenden Unterlagen.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsperiode für das SWSG-Spendenprogramm möglich.machen 2024 beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 30. Juni 2024.

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsprozesses?

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen durch den SWSG-Spendenbeirat gesichtet und bewertet.

Wer ist Mitglied im SWSG-Spendenbeirat?

Der SWSG-Spendenbeirat setzt sich zusammen aus

  • dem Spendenbeiratsvorsitzenden Werner Wölfle, Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart a. D.
  • dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der SWSG Bürgermeister Thomas Fuhrmann
  • dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der SWSG Samir M. Sidgi
  • drei Fachexperti*innen
    • Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Supervisor, Dozent und Organisationsberater
    • Ulrike Ohnmeiß, Geschäftsführerin LAGAYA e. V. a. D.
    • Stefan Spatz, Leiter Sozialamt Stadt Stuttgart a. D.
  • einem/r Vertreter*in des Beirats der Mietervertreter*innen Bärbel Siebert.
Wie wird man über eine Spende informiert?

Die Spendenempfänger*innen werden telefonisch und schriftlich am 24. September informiert.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Für Rückfragen können Sie sich an wenden.