Wohnraum zu besonders günstigen Preisen
Für so genannte Sozialwohnungen, also öffentlich geförderter Wohnraum, brauchen Interessenten einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim Amt für Liegenschaften und Wohnen (AfLW) oder hier. Voraussetzung ist, das Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Grundlage dieser Grenzen sind die Einkommen aller Menschen, die im Haushalt einer Antragstellerin oder eines Antragsstellers leben.
Anzahl Personen im Haushalt | Bruttojahreseinkommen |
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(Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart; Stand 27.02.2013) | |
1 Person | 21.730 Euro |
2 Personen | 28.885 Euro |
3 Personen | 37.270 Euro |
4 Personen | 45.655 Euro |
5 Personen | 54.040 Euro |
Weitere Informationen und Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein gibt es beim Amt für Liegenschaften und Wohnen.