Bezahlbarer Wohnraum für alle
Ob geförderter Wohnraum oder frei finanzierte Wohnungen, die SWSG stellt als Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt allen Bevölkerungsschichten lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung. Sozial gemischte Wohnungs- und Bewohnerstrukturen spielen für mehr Vielfalt und stabile Quartiere eine wichtige Rolle. Neben kinder- und familienfreundlichen Angeboten und zahlreichen Infrastrukturprojekten, wie Kitas oder Familienzentren, rückt auch das Thema "altersgerechtes Wohnen" verstärkt in den Fokus der SWSG. Dem demografischen Wandel gerecht werden und langjährigen, älteren Mieterinnen und Mietern weiterhin ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu bieten, ist Ziel des Unternehmens. Moderate Mieten - im Neubau, nach Modernisierungen oder bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen - tragen dazu bei, Wohnraum für alle Stuttgarter*innen anzubieten.
Ausgehend von der angespannten Wohnungsmarktsituation ist es eine zentrale Aufgabe der SWSG, den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben. Derzeit ist die SWSG der wichtigste Anbieter öffentlich geförderten Wohnraums in Stuttgart: Aktuell befindet sich jede zweite öffentlich geförderte Wohnung (rund 51,4 Prozent) am Stuttgarter Wohnungsmarkt im Eigentum der SWSG. Um das wohnungspolitische Ziel - die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für Familien, Alleinstehende und Senior*innen - zu erreichen, bestimmen maßgeblich folgende Eckpunkte das unternehmerische Handeln der SWSG in ihrer Mietenpolitik:
- Der Anteil der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen am Gesamtbestand der SWSG liegt mindestens bei 40 Prozent.
- Die SWSG löst keine Mietpreis- und Belegungsbindungen vorzeitig ab.
- Die Durchschnittsmiete der SWSG wirkt mietpreisdämpfend auf den Stuttgarter Wohnungsmarkt und liegt im Schnitt 20 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Die monatliche Kaltmiete liegt bei mindestens 45 Prozent der SWSG-Wohnungen bis auf Weiteres unter 7,50 €/qm Wohnfläche/Monat.
Vom Single bis zur Großfamilie, die SWSG bietet für jeden Lebensentwurf den passenden Wohnraum. Das Wohnungsunternehmen der Landehauptstadt bietet diese Wohnungen zu fairen Bedingungen an. Grundsätzlich vermietet die SWSG ihre frei finanzierten Wohnungen zum jeweils gültigen Mittelwert des Stuttgarter Mietspiegels.
Für so genannte Sozialwohnungen, also öffentlich geförderten Wohnraum, brauchen Interessenten einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen oder hier. Voraussetzung ist, dass Sie als Antragsteller*in bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Grundlage dieser Grenzen sind die Einkommen aller Menschen, die im Haushalt einer Antragsstellerin oder eines Antragsstellers leben.
Anzahl Personen im Haushalt | Bruttojahreseinkommen |
---|---|
(Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart; Stand 28.07.2023) | |
1 Person | 52.250 Euro |
2 Personen | 55.250 Euro |
3 Personen | 64.250 Euro |
4 Personen | 73.250 Euro |
5 Personen | 82.250 Euro |
6 Personen | 91.250 Euro |
7 Personen | 100.250 Euro |
Mittlere Einkommensbezieher*innen und zuziehende Arbeitskräfte verdienen einerseits oft zu viel für den sozialen Wohnungsbau, können sich andererseits auf dem freien Wohnungsmarkt jedoch nicht immer eine Wohnung leisten. Genau für diese Interessenten und Interessentinnen bietet die SWSG Wohnungen an, die über das städtische Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ gefördert sind. Die SWSG vermittelt Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher*innen selbst. Auch für diese Wohnungen gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die deutlich über denen für Sozialwohnungen liegen. Weitere Informationen zum Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" finden Sie im Internetangebot der Landeshauptstadt Stuttgart.
Bruttojahreseinkommen bei Anrechnung der Werbungskostenpauschale von 1.000 €
(Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart; Stand letzter Zugriff am 28.07.2023) | |
1 Person | 56.000 Euro |
2 Personen | 65.000 Euro |
3 Personen | 74.000 Euro |
4 Personen | 83.000 Euro |
5 Personen | 92.000 Euro |
6 Personen | 101.000 Euro |
7 Personen | 110.000 Euro |
Möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben, diesen Wunsch unterstützt die SWSG mit speziellen Angeboten. Die SWSG bietet in zahlreichen Stadtteilen betreutes Wohnen an. Meist vergibt das Amt für Stadtplanung und Wohnen diese Wohnungen. Die Einkommensgrenzen liegen aber beim betreuten Wohnen höher als beim öffentlich geförderten Wohnraum. Damit ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer. Wird eine solche Wohnung vergeben, schließen die Mieter und Mieterinnen einen Mietvertrag mit der SWSG sowie einen Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Betreuungsträger. Für die Grundversorgung (Notruf und Sprechstunde) ist eine monatliche Pauschale zu entrichten. Weitere Serviceleistungen können individuell dazu gebucht werden.
Die SWSG kombiniert bei verschiedenen Projekten Eigentums- und Mietwohnungen, geförderten und frei finanzierten Wohnraum. Diese Vielfalt bietet die Grundlage für eine stabile Nachbarschaft. Weitere Infos zu unseren Eigentumsobjekten erhalten Sie hier.