„Niemand steht bei uns aufgrund der Corona-Krise auf der Straße“

Interview mit den SWSG-Mietschuldenberatern Reinhard Paul und Uwe Staudenmaier

Reinhard Paul (li.) und Uwe Staudenmaier (re.) beraten die SWSG-Mieter*innen seit mehr als 20 Jahren zum Thema Mietschulden.

Ganz allgemein: Was passiert, wenn SWSG-Mieter  ihre Miete nicht mehr bezahlen können?

Reinhard Paul: Mein Kollege Uwe Staudenmaier und ich stehen unseren Mietern bei Zahlungsschwierigkeiten grundsätzlich immer als Ansprechpartner zur Verfügung – und zwar unabhängig davon, ob es sich um kleinere oder größere Beträge handelt. Normalerweise erhalten SWSG- Mieter bei Rückständen in erheblicher Höhe, in der Regel sind damit zwei Monatsmieten gemeint, automatisch eine fristlose Kündigung per Post. In diesen Fällen nehmen wir Mietschuldenberater kurz nach Versand der Kündigung Kontakt mit den Mietern auf, um einen Beratungstermin bei ihnen zu Hause zu vereinbaren. Das Ziel ist immer, gemeinsam mit den Mietern Lösungen zu erarbeiten, so dass der Verlust der Wohnung verhindert werden kann.

Aktuell verlieren manche Menschen durch die Corona-Krise ihre Arbeit oder haben ein deutlich geringeres Einkommen als sonst zur Verfügung. Erhalten  sie trotzdem eine fristlose Kündigungen, wenn sie ihre Miete nicht bezahlen können?

Uwe Staudenmaier: Das Wichtigste vorweg: Bei uns steht niemand aufgrund der Corona-Krise auf der Straße. Wir bemühen uns immer , gemeinsam mit den Mietern eine Lösung hinzubekommen. Das gilt natürlich erst recht in so einer absoluten Ausnahmesituation. Der Gesetzgeber hat kurzfristig auf die aktuelle Situation reagiert, so dass fristlose Kündigungen keinen Bestand haben, wenn die Mietrückstände im Zeitraum April 2020 bis Juni 2020 nachweisbar durch coronabedingte Umstände entstanden sind.

Was bedeutet das konkret? Wie erfolgt die Beratung in Zeiten des Kontaktverbots?

Paul: Aktuell bedeutet das für uns, dass wir versuchen, die betreffenden Mieter telefonisch zu erreichen. In diesem Gespräch informieren wir die zunächst über das Erreichen der Grenze von zwei Monatsmieten und der nun eigentlich folgenden, fristlosen Kündigung. Im Telefonat können uns die Mieter ihre Situation dann persönlich erläutern. Wenn die Mietrückstände tatsächlich ein Ergebnis der Corona-Auswirkungen sein sollten, erklären wir den Betroffenen, welche Nachweise benötigt werden, um eine fristlose Kündigung sicher abzuwenden.

Das heißt also, dass die SWSG in diesem Fall keine fristlose Kündigung ausspricht?

Paul: Genau - sofern wir den Mieter telefonisch erreichen können und er nachweisen kann, dass die Mietrückstände durch coronabedingte Einbußen bei seinem  Einkommen entstanden sind. Sollten wir jemanden nicht erreichen, erläutern wir in jedem Fall in einem Brief, durch welchen Nachweis eine fristlose Kündigung abgewendet werden kann. Erst wenn keine Reaktion des Mieters erfolgt, verschickt die SWSG die fristlose Kündigung. Aber selbst dann, sind wir natürlich bereit zu unterstützen.

Wie sieht diese Unterstützung im Detail aus?

Staudenmaier: Bis auf den Hausbesuch bleiben wir bei unserer normalen Vorgehensweise. Wir besprechen mit den Mietern telefonisch ihre monatlichen Ausgaben und Einnahmen und stellen einen Haushaltsplan auf. Auf dieser Basis werden Lösungsansätze wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Möglichkeiten zur Beantragung von staatlichen Leistungen besprochen, wie zum Beispiel Wohngeld oder aufstockendes Arbeitslosengeld. Unser Ziel immer den Verlust der Wohnung möglichst abzuwenden – und das gelingt uns in den meisten Fällen auch. Schließlich haben wir mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Mietschuldnerberatung und führen jährlich rund 700 Beratungen durch.

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