Unser Vermietungsgrundsatz:
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FAIR.
Die Auswahl der Interessent*innen, die eine Einladung zum Besichtigungstermin erhalten, erfolgt per Zufallsgenerator. Somit stellen wir bei der Vielzahl an Interessent*innen maximale Fairness sicher. Die Möglichkeit zur Einladung zum Besichtigungstermin erhält,
- wer sich auf das aktuelle Inserat beworben hat. Eine Interessentenkartei oder Warteliste führen wir nicht!
- wer unsere sozialen Prüfkriterien erfüllt.
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Sozial.
Bevor der Zufallsgenerator aktiv wird, erfolgt die Erstprüfung Ihrer Angaben. Grundlage bilden unsere Prüfkriterien, zu welchen wir uns als soziales Wohnungsunternehmen verpflichtet haben:
- Ist für die inserierte Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich?
- Handelt es sich um eine (barrierearme) Wohnung für Senior*innen?
- Ist Ihre monatliche Mietzahlung sichergestellt?
- Sie sind alleinstehend und wollen eine Mehrraumwohnung beziehen? Möglicherweise passt eine kleinere Wohnung besser zu Ihnen. Familien geben wir Vorrang.
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Transparent.
Alle freien, zu vergebenden Wohnungen inserieren wir über die Plattformen immoscout24.de, immowelt.de und immonet.de.
Hinweis: Registrierungen auf anderen Wegen sind nicht möglich. Ebenfalls besteht keine Interessentenkartei, auf welcher Sie sich vormerken können!
Ausnahmen sind Wohnungs-/Mietinteressent*innen mit (Anspruch auf einen) Wohnberechtigungsschein (WBS). Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen) zu melden, um sich dort für die städtische Interessentenkartei zu registrieren. Hintergrund ist, dass die Stadt Stuttgart im Falle einer frei werdenden Wohnung Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein an die SWSG vermittelt. Die SWSG tritt daraufhin mit den von der Stadt Stuttgart vorgeschlagenen Interessent*innen in Kontakt.
Wie bekomme ich eine Wohnung über die SWSG?
Auf den Portalen von immoscout24.de, immowelt.de und immonet.de sind all unsere aktuell zur Verfügung stehenden Wohnungen ersichtlich. Nutzen Sie das dortige Kontaktformular, um uns Ihr Interesse mitzuteilen und sich für die zu vermietende Wohnungen zu registrieren.
Sie sind im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) des Landes Baden-Württemberg oder der Landeshauptstadt Stuttgart oder Ihnen steht einer zu? Bitte melden Sie sich dann zusätzlich beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen. hier.
Handelt es sich um große, familiengerechte Wohnungen, haben Familien mit Kindern stets Vorrang.
Handelt es sich bei der zu vermietenden Wohnung um eine seniorengerechte bzw. barrierearme Wohnung, werden Menschen mit Einschränkungen bevorzugt.
Ist für die Wohnung ein WBS erforderlich?
Verläuft die Erstprüfung positiv geht es weiter mit Schritt 3. Stimmen Ihre Angaben nicht mit unserem Inserat und den damit verbundenen sozialen Prüfkriterien überein, können wir Sie im weiteren Verlauf unseres Vermietungsprozesses leider nicht berücksichtigen.
Bitte versuchen Sie es bei einem unserer nächsten Inserate erneut.
Verlief die Erstprüfung positiv, kommt der Zufallsgenerator zum Einsatz: Mindestens fünf Interessent*innen wählt der Generator aus, die anschließend per E-Mail zur Wohnungsbesichtigung eingeladen werden.
Sie sind bereits SWSG-Mieter*in und Ihre aktuelle Wohnung ist Ihnen viel zu groß? Eventuell kommt dann unser Wohnungstauschprogramm aus "Groß mach passend" für Sie in Frage.
Ein weiteres Prüfkriterium ist die wirtschaftliche Sicherheit. Nur wenn die Mietzahlung gewährleistet ist, können Sie in Ihrer (Traum-)Wohnung glücklich werden.
Auch die individuelle Lebenssituation unserer Bewerber*innen ist für uns ein wichtiges und ausschlaggebendes Kriterium. Die Einzelfallprüfung erfolgt daher zusätzlich, individuelle Ausnahmesituationen werden berücksichtigt.
Herzlichen Glückwunsch!
Wir freuen uns, Sie als neue Mieter*in bei der SWSG begrüßen zu dürfen.
Leider hat es diesmal nicht geklappt.
Gerne können Sie beim nächsten Inserat die Gelegenheit nutzen, sich erneut zu bewerben.