Erklärung zur Barrierefreiheit

Die  Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH: www.swsg.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement "Überschrift" ausgezeichnet. Zum Beispiel die Überschriften "Ihr persönlicher Beratungstermin" und "SWSG unterstützt Kinder- und Jugendhilfe".
  • Einige Dokumente sind nicht barrierefrei, wie etwa der Jahresbericht 2022 (swsg-jahresbericht2022.pdf auf der Seite https://www.swsg.de /downloads.html).
  • Nicht alle PDFs entsprechen der in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
  • Videos sind nicht untertitelt.


Für alle aufgeführten Barrieren gilt: Ein Website-Relaunch ist für das Jahr 2025 geplant.

Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.03.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-DVO.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kathrin Mletzko

Referentin Kommunikation

Augsburger Straße 696

70329 Stuttgart

Telefon: 0711 9320 223

digitalebarrierefreiheit@swsg.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.