Die Schaffung der gebäudebezogenen Voraussetzungen für Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
Unsere Klimastrategie einfach erklärt
Ob energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, Schaffung CO2-armer Energieversorgung oder Neubauten mit effizienten und nachhaltigen Energiestandards auszustatten - die SWSG-Klimastrategie beschreibt unseren Masterplan, den wir kurz und simpel im Video erklären.
Grundlage der SWSG-Klimastrategie ist die jährliche Treibhausgasbilanzierung unseres Gesamtbestandes. Im Fokus stehen hierbei die CO2äq-Emissionen, die aus der Versorgung der Wohn- und Gewerbeflächen mit Raumwärme und Warmwasser resultieren. Die Berechnung dieser Emissionen erfolgt je Objekt durch Multiplikation der gelieferten Endenergiemenge mit dem CO2,äq-Emissionsfaktor der betreffenden Energieart:
Endenergieverbrauch [kWh] X CO2,äq-Emissionsfaktor [g CO2,äq/kWh] = Emissionsmenge [t CO2,äq]
Auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität gilt es also für jedes Gebäude zu bestimmen, ob und wie stark der Energieverbrauch reduziert werden muss, sodass dieser effizient durch grüne Wärmeversorgungsanlagen bereitgestellt werden kann.
Entwicklung des Gebäudeportfolios nach Treibhausgasausstoßkategorien von 2010 bis 2022
Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 schaffen wir die gebäudebezogenen Voraussetzungen. Durch Hüllenmodernisierungen, gebäudebezogene Umstellungen auf erneuerbare Wärmeversorgung sowie die Anschlüsse an die grüne Wärmeinfrastruktur eines Wärmeversorgers erhöhen wir schrittweise die energetische Sanierungsrate auf 3-4%.
Zielwert | 2022 | 2024* | 2025* | 2026* | 2027* | ||
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Reduzierung der flächenspezifischen CO2-Äquivalent-Emissionen gegenüber 2010 | 35-40 % | -25,8 % | -29,0 % | -35,0 % | -37,0 % | -39,0 % | |
davon Energetische Modernisierung und Neubau: | -24 % | - 17, 6 % | -22,0 % | -24,0 % | -25,0 % | -27,0 % | |
davon Anlageneffizienz: | -5 % | -1,0 % | -3,0 % | -5,0 % | -5,0 % | -5,0 % | |
davon PV-Mieterstrommodelle und Allgemeinstrom: | -7 % | - 2,6 % | -4,0 % | -5,0 % | -5,5 % | -6,0 % | |
Schaffung der gebäudebezogenen Voraussetzungen für Klimaneutralität bis 2035 |
* Planung
Forschung und Beteiligung im SWSG-Bestand